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KOSTENÜBERNAHME
PSYCHOTHERAPIE

Aktualisiert am  
Autorin: Dr. Roswitha Schmücker-Thust, Köln-Rodenkirchen

Diese Seite befasst sich eingehend mit den verschiedenen Möglichkeiten zur Finanzierung einer Psychotherapie. Dabei geht es ausschließlich um reguläre Psychotherapien nach einem der vier zugelassenenen Richtlinienverfahren bei Psychotherapeuten /-innen mit staatlicher Approbation und NICHT um psychologische Beratungsgespräche, Heilpraktikerleistungen, Paartherapien oder auch weitere sonstige Therapien. Letztere Angebote müssen in der Regel selbst bezahlt werden. Die folgenden Angaben spiegeln Erfahrungswerte aus meiner eigenen Praxis für Psychotherapie in Köln wider, wobei ich für Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität keinerlei Gewähr übernehmen kann. Ich bemühe mich jedoch, diese Seite stets auf dem neuesten Stand zu halten.

Viele Besucher dieser Seite möchten bloß wissen, wieviel eine Psychotherapiestunde kostet. Deswegen eine schnelle, kurze und vereinfachende Antwort auf diese Frage gleich vorneweg: Eine Psychotherapiestunde kostet im Jahr 2024 grob zwischen 100 und 170 €. Wenn Sie es genauer wissen wollen oder auch weitere hilfreiche Tipps erhalten wollen (auch für Kassenpatienten!), lade ich Sie herzlich ein, den für Ihren Versicherungsstatus zutreffenden Teil des folgenden Texts zu lesen.

Der nächste Abschnitt gibt zuerst einmal eine grobe Übersicht darüber, welche Kostenträger grundsätzlich bei einer Psychotherapie in Betracht kommen. Hierbei kommt es darauf an, ob Sie im weiteren Sinne privat versichert sind, ob Sie gesetzlich versichert sind, oder ob Sie eine Psychotherapie selbst bezahlen wollen. Für alle aufgeführten Szenarien finden Sie dann im weiteren Verlauf dieser Seite nützliche und praxisnahe Informationen.


Kostenträger Psychotherapie

Eine Privatpraxis darf mit allen privaten Krankenversicherungen, der Beihilfe und auch mit den Berufsgenossenschaften abrechnen. Für Angehörige von Bundeswehr und Bundespolizei bestehen Sonderregelungen, wonach diese sich ebenfalls direkt in einer Privatpraxis behandeln lassen können. Ähnliche Konditionen bestehen auch für Beamte/-innen der Bundesbahn sowie auch der Post.

Darüber hinaus steht es Ihnen natürlich immer auch frei, als Selbstzahler die Kosten einer Psychotherapie privat zu bezahlen.

Sind Sie Kassenpatient /-in? Leider besteht aufgrund gesundheitspolitischer Weichenstellungen schon seit Langem ein eklatanter Mangel an Therapieplätzen für gesetzlich versicherte Mitbürger. Obwohl ich eine Privatpraxis betreibe, erreichen mich deshalb viele Anfragen von gesetzlich Versicherten, die auf der verzweifelten Suche nach einem freien Therapieplatz sind. In der Hoffnung, hier wenigstens ein bisschen hilfreich zu sein, habe ich die allgemeine Lage und die konkreten Handlungsoptionen von gesetzlich Versicherten am Ende dieser Seite besonders ausführlich dargestellt.

Es folgen nun ausführliche Informationen zu allen genannten Kostenträgern. Als Klienten /-in meiner Privatpraxis für Psychotherapie in Köln unterstütze ich Sie gerne bei den jeweiligen Formalitäten.

Springen Sie direkt zu Ihrem Kostenträger durch einen Mausklick in das passende Sechseck oben ↑↑↑ 


Private Krankenversicherung ✓

Private Krankenversicherungen übernehmen in der Regel die Kosten für eine Psychotherapie und die Erstattung der Kosten erfolgt meist problemlos. Jedoch handhaben dies die verschiedenen Versicherungen im Detail unterschiedlich. Ihre genauen Konditionen als Privatpatient können Sie Ihrem Versicherungsvertrag entnehmen oder auch direkt bei Ihrer Versicherung erfragen. Folgende Punkte gilt es zu beachten:

Psychotherapie in Privatpraxis: Checkliste für Privatpatienten

Bitte klären Sie Ihre individuellen Vertragsmodalitäten vor Therapiebeginn ab. Bei Fragen hierzu bin ich Ihnen gerne behilflich.

Die Abrechnung der Leistungen für Privatversicherte orientiert sich an der Gebührenordnung für psychologische Psychotherapeuten (GOP). Auf den Seiten der Bundes­psycho­thera­peuten­kammer können Sie eine Auflistung aller relevanten Ziffern der GOP konkret einsehen. Fast am Ende dieser Auflistung finden Sie beispielsweise die GOP-Ziffer 870, die eine 50-minütige Verhaltenstherapiesitzung bezeichnet. Zu jeder GOP-Ziffer gehören Steigerungsfaktoren, mit denen dann durch Multiplikation der Endpreis berechnet wird. Der Faktor 2,3 dient historisch als eine Art Normwert, der von den meisten Kostenträgern ohne zusätzliche Begründung (sog. „Begründungsschwelle“) akzeptiert wird. Im gewählten Beispiel kostet eine 50-minütige Verhaltenstherapiesitzung unter Heranziehung eines 2,3-fachen Steigerungsfaktors exakt 100,55 €. Diese Kosteninfo war früher lange Zeit Standard und findet sich noch immer an vielen Stellen im Internet. Sie ist jedoch in ihrer Ausschließlichkeit mittlerweile nicht mehr repräsentativ und sogar eher irreführend. Mehr hierzu im Folgenden:

Hintergrund-Info: Die strikte Anwendung der GOP-Tabelle führte spätestens ab Anfang der 2020er Jahre zu immer größeren Schwierigkeiten. Hierzu muss man wissen, dass die GOP seit 1996 weder in ihrer Struktur reformiert worden war, noch bezüglich der darin festgelegten Honorare angepasst worden war. Die Folgen dieses beinahe 30-jährigen Stillstands ließen sich grob in drei Kategorien einteilen: (I) Privatpatienten konnten keine zeitgemäßen therapeutischen Leistungen in Anspruch nehmen, die für gesetzlich Versicherte seit 2017 längst selbstverständlich waren. (II) Da die Honorare in der GOP beinahe 30 Jahre nicht erhöht worden waren, mussten Privatpraxen von ihren Patienten eine private Zuzahlung erheben, um überhaupt noch wirtschaftlich arbeiten zu können. (III) Aufgrund der viel zu geringen Honorare, die Privatversicherungen und Beihilfestellen für Privatleistungen bezahlt haben, wurde es für Privatpatienten zunehmend schwieriger, überhaupt noch irgendwo „unterzukommen“ und einen Therapieplatz zu finden. In Konkurrenz stehende gesetzlich Versicherte waren finanziell deutlich lukrativer und brachten auch noch weniger Bürokratieaufwand mit sich. Privatversicherte fühlten sich deshalb von ihren Kostenträgern im Stich gelassen. Das komplett erstarrte GOP-System hatte also im wahrsten Sinn des Wortes „abgewirtschaftet“. Dieser Missstand soll durch die neuen Abrechnungsempfehlungen zur GOP mit Wirkung vom 1. Juli 2024 behoben werden.

Neue Abrechnungsempfehlungen seit dem 1. Juli 2024: Mit Geltung vom 1. Juli 2024 gibt es neue Abrechnungsempfehlungen der Bundesärzte­kammer, der Bundes­psycho­thera­peuten­kammer, des Verbands der Privaten Krankenversicherung und der Beihilfestellen von Bund und Ländern. Im Rahmen dieser Empfehlungen wurde zwar wieder einmal nicht die GOP-Tabelle wertmäßig angehoben, es wurden aber grundlegende Ergänzungen vorgenommen, die sowohl für Patienten als auch für Therapeuten von Vorteil sind. Zum einen wurde ein ganzer Satz moderner psychotherapeutischer Leistungen neu in die GOP aufgenommen. Zum anderen wurde eine deutlich „höherwertige“ Abrechnungsziffer aus der GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte) analog in die GOP übernommen. Die in den neuen Empfehlungen vielfältig genutzte GOP-Ziffer 812 erlaubt es nun, zeitgemäße Honorare in Kombination mit dem Normfaktor 2,3 darzustellen, so dass Patienten in der Regel keine Zuzahlungen mehr leisten müssen.

Eine Liste der neuen GOP-Leistungen können Sie auf den Seiten der Bundes­psycho­thera­peuten­kammer einsehen. Neben vielen wichtigen Ergänzungen finden Sie dort als besonders erwähnenswerte Neuerungen die „Psychotherapeutische Sprechstunde“ (6 x pro Jahr), die „Psychotherapeutische Akutbehandlung“ (24 x pro Jahr) und die „Psychotherapeutische Kurzzeittherapie“ (48 x pro Jahr). Diese Leistungen werden alle über die neue GOP-Ziffer 812 abgerechnet. Es dürfen hierbei pro Tag 2 x 25 Minuten abgerechnet werden, so dass in der überwiegenden Zahl der Fälle 50-Minuten Einheiten der Ziffer 812 zur Anwendung kommen werden, die bei Zugrundelegung eines 2,3-fachen Steigerungsfaktors einen Wert von 2 x 67,03 = 134,06 € haben. Da die meisten Therapien in Form einer der drei besprochenen neuen Leistungen beginnen dürften, kann man annehmen, dass die (verdoppelte) Ziffer 812 als eine Art neuer Standardziffer die eingangs erwähnte Ziffer 870 (Verhaltenstherapie) in der Anwendungshäufigkeit bald übertreffen wird.

Wieviel kostet eine Therapiestunde nach den neuen Empfehlungen? Durch die neu hinzugekommenen psychotherapeutischen Leistungen und die neuen analogen Abrechnungsziffern lässt sich diese Frage nicht mehr pauschal mit einer Zahl beantworten. Es gibt unterschiedliche Antworten auf diese Frage, je nachdem welche Leistung(en) genau in Anspruch genommen werden. Setzt man Verhaltenstherapie und einen Steigerungsfaktor von 2,3 voraus, so wird eine probatorische Sitzung oder eine Sitzung in einer Langzeittherapie (> 24 Stunden) über die altbekannte GOP-Ziffer 870 abgerechnet und kostet je 50 Minuten weiterhin 100,55 €. Eine 50-minütige Einheit der drei neu hinzugekommenen Leistungen „Psychotherapeutische Sprechstunde“, „Psychotherapeutische Akutbehandlung“ und „Psychotherapeutische Kurzzeittherapie“ wird – wie oben erläutert – mit einer „doppelten“ Ziffer 812 vergütet und kostet 134,06 €. Die beiden genannten Beträge – 100,55 € sowie 134,06 € – erhöhen sich jeweils um 33,52 € auf einen Endbetrag von 134,07 € bzw. 167,58 €, wenn noch die neue Analogziffer 801 „Erhebung des aktuellen psychischen Befunds“ zugesetzt wird. Eine Zusetzung der Ziffer 801 ist nur nicht im Falle der „Psychotherapeutischen Sprechstunde“ möglich.

Fazit: Was bringen die Neuerungen zum 1. Juli 2024? Die neuen Empfehlungen ermöglichen es nun, eine jahrzehntelange Erstarrung zu überwinden und sowohl bezüglich des Leistungsumfangs als auch bezüglich der Finanzierung wieder mit der gesetzlichen Krankenversicherung gleichzuziehen. Insbesondere ist es erfreulich, dass Sie als Privatpatient nun Zugang zu zeitgemäßen und niederschwelligen therapeutischen Angeboten erhalten und in Zukunft hoffentlich nicht mehr mit privaten Zuzahlungen belastet werden.

Hinweis: Nach dem Gesetz ist der Behandler verpflichtet, seine Patienten von sich aus über relevante Änderungen bei den Vergütungsregeln zu informieren. Sollten Sie als Privatpatient noch mit Steigerungsfaktoren über der Begründungsschwelle von 2,3 konfrontiert sein und/oder Zuzahlungen leisten müssen, kann es ratsam sein, dies vor dem Hintergrund der neuen Abrechnungsempfehlungen zu thematisieren. Überschreitungen des Steigerungsfaktors von 2,3 bedürfen zudem eines gesonderten schriftlichen Honorarvertrags, in dem der Patient explizit zustimmt, den Anteil, den sein Kostenträger eventuell nicht finanziert, in Form einer Zuzahlung selbst zu übernehmen.

 

Beihilfe ✓

Die Kosten einer Psychotherapie werden von den Beihilfestellen von Bund, Ländern und Kommunen nach ordnungsgemäßer Antragstellung in den meisten Fällen ohne Probleme erstattet. In der Regel erstatten die Beihilfestellen nur bis zum Schwellenwert des 2,3-fachen GOP Satzes. Aufgrund der seit dem 1. Juli 2024 bestehenden neuen Abrechnungsempfehlungen (siehe hierzu Privatversicherung, oben) kann diese Bedingung in den allermeisten Fällen eingehalten werden, so dass eine private Zuzahlung in der Regel nicht erforderlich ist.

Die folgenden psychotherapeutischen Leistungen sind bei der Beihilfe antrags- und genehmigungsfrei:   

Eine Langzeittherapie (> 24 Sitzungen) ist jedoch nach wie vor antrags- und genehmigungspflichtig. Spätestens bei dieser Beantragung, ggf. auch schon früher, ist die Einholung eines ärztlichen Konsiliarberichts erforderlich.

Beihilfeberechtigte des Bundes finden alle wichtigen Informationen und Formulare für die Antragstellung auf den Webseiten des Bundes­verwaltungsamtes. Landesbeamte von NRW finden gut strukturierte und umfassende Informationen zur Beantragung von ambulanter Psychotherapie auf den Beihilfe-Seiten der Bezirksregierung Düsseldorf. Bitte beachten Sie die dort mehrfach platzierten Hinweise zu den zuständigen Beihilfestellen. Zusätzlich ist dort auch das Schreiben zur Übersendung des Antrags auf Voranerkennung einer ambulanten Psychotherapie verlinkt. Für Kommunalbeamte aus dem Rheinland gibt es ein informatives Erklärvideo zur Antragstellung sowie auch weitere ausführliche Informationen auf den Seiten der Rheinischen Versorgungskassen.

 

Berufsgenossenschaften ✓

Berufsgenossenschaften erstatten in der Regel die Kosten für eine Psychotherapie, wenn diese aus arbeitsbedingten Gegebenheiten notwendig wird. In einem solchen Fall setzen Sie sich bitte zeitig mit Ihrer Berufsgenossenschaft in Verbindung und veranlassen die Zustellung der entsprechenden Antragsformulare.

 

Heilfürsorge der Bundeswehr ✓

Soldatinnen und Soldaten können aufgrund einer Vereinbarung der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) mit dem Bundesministerium für Verteidigung eine Psychotherapie in einer Privatpraxis in Anspruch nehmen. Details zu dieser Vereinbarung finden Sie auf den Seiten der BPtK unter dem Titel „Behandlung von Soldaten in Privatpraxen“.

Für ein Erstgespräch ist lediglich die Vorlage einer durch den Truppenarzt ausgestellten Kostenübernahmeerklärung (Sanitätsvordruck San/Bw/0218) erforderlich. Auf dieser Basis können zunächst fünf probatorische Sitzungen durchgeführt und abgerechnet werden. Sollte eine anschließende Psychotherapie gewünscht sein, werden dem überweisenden Truppenarzt Diagnose, Indikation und Therapieziel schriftlich mitgeteilt. Auf dieser Grundlage wird ein Behandlungsausweis für 25 Stunden ausgestellt. Soll eine Behandlung über 25 Stunden hinaus erfolgen, muss dies dem Truppenarzt spätestens nach der 20. Stunde mitgeteilt werden. Für eine solche Verlängerung ist dann nochmals ein gesonderter und ausführlicher Antrag nötig. Die Abrechnung erfolgt direkt mit dem Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr, Referat PA3 Heilfürsorgeabrechnung in Strausberg, so dass Sie selbst nicht in Vorleistung treten müssen.

 

Heilfürsorge der Bundespolizei ✓

Seit Mai 2018 können sich Bundespolizistinnen und Bundespolizisten direkt an eine Privatpraxis wenden und sind somit nicht mehr darauf angewiesen, sich auf die langwierige Suche nach einen freien Behandlungsplatz in einer Kassenpraxis zu begeben. Hierzu hat die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) eine Vereinbarung mit dem Bundesministerium des Inneren geschlossen. Details zu dieser Vereinbarung können Sie unter dem Titel „Bundespolizisten können auf Privatpraxen zurückgreifen“ auf den Seiten der BPtK nachlesen.

Das Verfahren, die Anträge und die Bewilligungsschritte sind analog zu denen der gesetzlichen Krankenversicherung gestaltet. Deshalb ist es vorgesehen, dass vor der eigentlichen Psychotherapie eine psychotherapeutische Sprechstunde durchgeführt wird. Diese Sprechstunde kann bei kassenzugelassenen Psychotherapeuten oder auch bei privaten Psychotherapeuten abgehalten werden. Für den letzteren Fall sind ein Formular zur Dokumentation der Sprechstunde sowie weitere Informationen für Privattherapeuten bei der BPtK hinterlegt. Zuständig für Anträge und Abrechnungen ist das Bundespolizeipräsidium, Referat 83, Heilfürsorgeangelegenheiten (bzw. Abrechnungsstelle), in 53754 Sankt Augustin. Mit dieser Stelle kann direkt abgerechnet werden, so dass Sie nicht in Vorleistung treten müssen.

 

Krankenversorgung der Bundesbahnbeamten ✓

Mitglieder der Krankenversorgung der Bundesbahnbeamten (KVB) haben die Möglichkeit, eine Behandlung bei einem approbierten psychologischen Psychotherapeuten/-in in einer Privatpraxis in Anspruch zu nehmen.

 

Postbeamtenkrankenkasse ✓

Personen, die zur Mitgliedergruppe B der Postbeamtenkrankenkasse (PBeaKK) gehören, können sich bei einem approbierten psychologischen Psychotherapeuten/-in in einer Privatpraxis in Behandlung begeben. Diesbezügliche Informationen zur Psychotherapie sowie ein Informationsblatt zur psychotherapeutischen Behandlung stehen auf den Seiten der PBeaKK zur Verfügung.

 

Selbstzahler ✓

Es besteht selbstverständlich auch immer die Möglichkeit, eine Psychotherapie selbst zu bezahlen. In diesem Fall besteht ein Behandlungsvertrag zwischen dem Klienten und dem Therapeuten und alle weiteren Formalitäten entfallen. Der Stundensatz richtet sich nach der Gebührenordnung für psychologische Psychotherapeuten (GOP) einschließlich ihrer Erweiterung vom Juli 2024.

Wieviel kann eine Therapiestunde grundsätzlich kosten? Die Sitzungshonorare für Selbstzahler orientieren sich meist an den Honoraren für Privatversicherte. Wie oben im Abschnitt Privatversicherung beschrieben wird, besteht dort je nach Art und Anzahl der abgerechneten Leistungen eine relativ große Bandbreite bei den Honoraren, die sich grob von 100 bis etwa 170 € erstreckt.

Hinweis: Da es kein vereinheitlichtes Honorar für Selbstzahler gibt und auf manchen Praxisseiten oft bloß ein pauschaler (aber letztlich nichtssagender) Verweis auf die GOP zu finden ist, ist es ratsam, sich bei Unklarheiten möglichst früh nach dem konkreten Stundenhonorar zu erkundigen.

Wieviel kostet es bei Ihnen? Mein Selbstzahlerhonorar für eine 50-minütige Verhaltenstherapiesitzung orientiert sich an der Analogziffer 812a der GOP, wobei zwei 25-minütige Einheiten dieser Ziffer unter Zugrundelegung des üblichen 2,3-fachen Steigerungsfaktors berechnet werden, was einem Betrag von 2 x 67,03 € = 134,06 € entspricht.

Wieviel kostet eine komplette Psychotherapie? Die Antwort auf diese häufig gestellte Frage hängt zum größten Teil von der benötigten Therapiedauer ab. Diese ist individuell sehr unterschiedlich und kann von einigen wenigen Therapiestunden (z.B. Akutbehandlung) bis hin zu mehreren Dutzend Stunden (Langzeittherapie) reichen. Ohne die Möglichkeit, den konkreten Zeitbedarf abschätzen zu können, ist deshalb eine seriöse und halbwegs brauchbare Vorabschätzung der Therapiekosten leider nicht möglich.

Ist eine Psychotherapie steuerlich absetzbar? Die selbst aufgewandten Kosten einer Psychotherapie sind vom Prinzip her nach § 33 EStG als außergewöhnliche Belastung steuerlich absetzbar. Allerdings gibt es hierbei sehr einschneidende Einschränkungen: Zum einen muss in der Steuererklärung der Grenzwert der zumutbaren Belastungen überschritten werden. Zum anderen verlangt das Finanzamt vor dem Behandlungsbeginn ein amtsärztliches Attest oder eine Bescheinigung des Medizinischen Dienstes. Dadurch würde jedoch die Möglichkeit, eine Psychotherapie auf diskrete Art und Weise unterhalb des institutionellen Radars beanspruchen zu können, völlig konterkariert. Auch sind die nervlichen Belastungen, denen Hilfesuchende dabei ausgesetzt wären, keineswegs zu unterschätzen. Bei bestimmten Problemkonstellationen, die in signifikantem oder sogar ursächlichem Zusammenhang mit aktuellen beruflichen Entwicklungen stehen, kann es deshalb manchmal auch überlegenswert sein, anstatt einer Psychotherapie ein berufliches Coaching in Betracht zu ziehen. Letzteres kann in vielen Fällen steuerlich abgesetzt werden.

Eine Psychotherapie selbst zu bezahlen bietet überaus vielfältige Vorteile. Einer der wichtigsten Beweggründe für eine Selbstzahlung besteht darin, in Zeiten der Knappheit an kassengebundenen Therapiekapazitäten überhaupt innerhalb angemessener Zeit Hilfe zu erhalten. Ein weiterer wichtiger Grund ergibt sich aus der zunehmenden und lebenslangen Speicherung und Vernetzung unserer Gesundheitsdaten zwischen Ärzten, Krankenkassen, Versicherungen und noch weiteren Parteien, was für die meisten von uns kaum mehr durchschaubar ist. Mittels Selbstzahlung ist es möglich, sich aus diesen Mechanismen herauszuhalten und eine Psychotherapie so über die Bühne zu bringen, als hätte sie nicht stattgefunden. Neben den bereits genannten gibt es noch viele weitere Vorteile, die Sie alle in der folgenden Liste finden:


⇨ Alle Vorteile bei Psychotherapie als Selbstzahler:



(*) Info für jüngere Interessierte: Kann ich mir durch eine Psychotherapie meine Zukunft verbauen? SPIEGEL vom 02.06.2020

 

Gesetzliche Krankenversicherung ✘!

Vorbemerkung:
Gerne würde ich Ihnen als gesetzlich Versichertem/er eine ebenso einfache Lösung anbieten wie in den oben aufgeführten Fällen. Leider wird der Zugang gesetzlich Versicherter zu Privatpraxen in letzter Zeit zunehmend erschwert, was ich ausdrücklich sehr bedaure.

Psychotherapie gehört zu den Regelleistungen der gesetzlichen Krankenversicherung und die Kosten werden bei entsprechender Indikation vollständig übernommen. Hierbei ist zu beachten, dass gesetzliche Krankenkassen die Kosten einer Psychotherapie in der Regel nur bei Therapeuten mit einer Kassenzulassung übernehmen, nicht jedoch bei Behandlung in einer Privatpraxis.

Aufgrund der dramatischen Versorgungsengpässe bei Kassentherapeuten, die in der Vergangenheit zu unzumutbar langen Wartezeiten für gesetzlich Versicherte geführt haben, kommt seit dem 1. 4. 2017 eine grundlegend reformierte Psychotherapie-Richtlinie zur Anwendung. Im Rahmen dieser Reform wurden telefonische Erreichbarkeit, Praxissprechstunden, sowie Akuttherapien neu in das vertrags­psychotherapeutische Angebot aufgenommen. Es ist vorgesehen, dass gesetzlich Versicherte von diesem Angebot Gebrauch machen und zuallererst mit einem Kassentherapeuten in ihrer Nähe eine sogenannte psychotherapeutische Sprechstunde vereinbaren.

Leider ist das Auffinden geeigneter Therapeuten per Google-Suche nicht immer einfach, da viele kassenzugelassenene Therapeuten weder auf den gängigen Suchportalen vertreten sind, noch eine eigene Homepage haben, um sich und ihre Behandlungsmethoden vorzustellen. Daher im Folgenden einige Tipps für die Psychotherapeutensuche:


⇨ So finden Sie alle Psychotherapeuten /-innen mit Kassenzulassung in Ihrer Nähe:


Alle im Kölner Raum ansässigen Kassentherapeuten finden Sie mit Hilfe der Praxissuche der kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein (KVNO). Dort befinden sich gleich oben zwei Eingabefelder. In das obere Feld („Ort eingeben“) geben Sie am besten die gewünschte PLZ ein, in das untere Feld („Suchbegriff eingeben“) das Wort „Psychotherapie“.

Die in Frage kommenden Kassentherapeuten aus dem ganzen Bundesgebiet finden Sie über die Arzt- und Psychotherapeutensuche der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV). In das linke Feld („Wen/Was“) geben Sie am besten „Psychologischer Psychotherapeut“ ein, in das rechte Feld dann die gewünschte PLZ.

Einen Teil der kassenzugelassenen Psychotherapeuten – also bei Weitem nicht alle – finden Sie auf dem Suchportal therapie.de. Vorteilhafterweise werden hier Portraitfotos sowie meist ausführliche Zusatzinformationen angezeigt. Um nur die Therapeuten mit Kassenzulassung herauszufiltern, müssen Sie auf der Ergebnisseite links unter „Abrechnung“ den Filter „GKV: Kassenzulassung“ anwählen.


Nicht selten ist telefonisch niemand zu erreichen und es erfolgt auch kein Rückruf. Dies liegt daran, dass die zuvor bereits überlasteten Kassentherapeuten nun zusätzlich auch noch die oben erwähnten Leistungen der reformierten Richtlinie erbringen müssen, d.h. dass das Angebot zwar auf dem Papier erweitert wurde, ohne jedoch die begrenzten Therapiekapazitäten hinreichend aufzustocken. Im Rahmen des Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG) ist deswegen die Nutzung eines Call-Centers (Termin-Servicestelle, TSS) vorgesehen, das Sie bei der Suche nach einer Sprechstunde oder gar einem vollwertigen Therapieplatz (das ist keineswegs dasselbe!) unterstützen soll. Leider liegt hier mittlerweile die Betonung auf der Formulierung „unterstützen“, es werden offenbar keine verbindlichen Zusagen mehr gemacht. Ein Ablaufdiagramm zum Prozedere der Termin-Servicestelle finden Sie auf den Seiten der kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein. Die Termin-Servicestelle kann man unter der bundesweiten Telefonnummer 116 117 erreichen. Alternativ kann man auch das Web-Portal der Termin-Servicestelle nutzen.

Die oben erwähnte psychotherapeutische Sprechstunde dient dazu, festzustellen ob bei Ihnen eine behandlungsbedürftige psychische Erkrankung vorliegt. Ist dies der Fall, tritt häufig das Problem auf, dass nicht genügend Plätze für die dann erforderliche Psychotherapie zur Verfügung stehen. Aus unzähligen Rückmeldungen von Kassenpatienten weiß ich, dass die aktuelle Psychotherapie-Richtlinie leider nicht zur Entspannung der Versorgungslage geführt hat. Eine Dokumentation der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages, die nach über 5-jähriger Geltung der reformierten Richtlinie im Herbst 2022 erschienen ist, bestätigt den Eindruck einer weiterhin fortbestehenden, systematischen und eklatanten psychotherapeutischen Unterversorgung. In der angeführten Dokumentation wird von durchschnittlichen Wartezeiten bis zum Therapiebeginn von etwa 20 Wochen berichtet. Besonders bemerkenswert ist der Abschnitt 4.3, aus dem hervorgeht, dass nach Inkrafttreten der reformierten Richtlinie, die extra zur Reduktion der unzumutbar langen Wartezeiten konzipiert wurde, sich die Wartezeiten tendenziell sogar nochmals verlängert haben. Zu einem ähnlich negativen Befund über die Entwicklung der durchschnittlichen Wartezeiten seit der Reform der Psychotherapie-Richtlinie im Jahr 2017 kommt auch eine neuere Studie aus dem Jahr 2024.

Einen sehr guten Überblick über die gegenwärtigen Möglichkeiten von Kassenpatienten erhalten Sie auf den Seiten der Stiftung Warentest. Weitere Informationen – insbesondere auch zu den Kosten – erhalten Sie auf der Website Wege zur Psychotherapie der Bundes­psycho­therapeuten­kammer (BPtK). Zusätzlich werden Sie unter dem Titel Wege zur Psychotherapie: Wo gibt es Hilfe? auch auf der Plattform gesundheitsinformation.de umfassend informiert.

Aktuelles Video zum Thema:
Schneller zum Therapieplatz? So geht's!: BR PULS Reportage vom 26.07.2023 (Video in ARD Mediathek, 20 Minuten)


⇨ Infos zur Kostenerstattung bei Psychotherapie:


Wegen der unzumutbar langen Wartezeiten und der stark eingeschränkten Wahlfreiheit haben in der Vergangenheit viele gesetzlich Versicherte eine Behandlung in einer Privatpraxis beantragt und auch bewilligt bekommen. Eine zügige Behandlung von gesetzlich Versicherten war vor dem 1. 4. 2017 zu identischen Kosten und Konditionen durch Abrechnung über das sogenannte Kostenerstattungsverfahren auch in Privatpraxen möglich. Auf diese Weise konnten Kassenpatienten in dringenden Fällen schnell und relativ unkompliziert die benötigte Hilfe in Anspruch nehmen. Bedauerlicherweise werden Anträge auf Kostenerstattung seit Einführung der reformierten Psychotherapie-Richtlinie am 1. 4. 2017 von den gesetzlichen Kassen überwiegend abgelehnt.

Trotz manchmal anderslautender Informationen und erheblicher praktischer Erschwernisse bleibt der Anspruch auf Kostenerstattung auch nach dem 1. 4. 2017 zumindest vom Prinzip her weiterhin bestehen. Hierzu verlinke ich an dieser Stelle eine Mitteilung der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK). Umfassende und aktuelle Informationen über das mittlerweile leider sehr aufwendig gewordene Prozedere bei der Kostenerstattung erhalten Sie auf der Kostenerstattungsseite von therapie.de.

Fazit zur Kostenerstattung: Der Weg der Kostenerstattung ist gegenwärtig oft langwierig und nicht unbedingt erfolgversprechend. Es ist mir nach dem 1. 4. 2017 in einigen Fällen gelungen, gemeinsam mit gesetzlich versicherten Klienten ein Kostenerstattungsverfahren „durchzuboxen“. Ob dies gelingt, hängt unter anderem auch stark davon ab, mit welcher Krankenkasse man es zu tun hat. Gute Erfahrungen habe ich beispielsweise mit verschiedenen Betriebskrankenkassen (BKKen) gemacht. Leider verhalten sich viele der größeren Kassen in Bezug auf die Kostenerstattung zumeist ablehnend. Allerdings ist in letzter Zeit sogar bei den größeren Kassen wieder ein klein wenig Bewegung in Richtung höherer Kulanz zu beobachten. Wenn Sie einen Antrag auf Kostenerstattung erwägen, empfehle ich, vorher mit mir Rücksprache zu halten. Sollte die Kostenerstattung nicht möglich sein, bleibt als sichere Alternative zum langen Warten auf einen regulären Kassenplatz leider nur der Weg der Selbstzahlung. Dieser Weg wird von einem Teil meiner Klienten ohnehin schon lange gewählt. Für den Fall, dass diese Option für Sie in Frage kommt, verweise ich auf den Abschnitt Selbstzahler weiter oben auf dieser Seite.


⇨ Medienberichte zur psychotherapeutischen Versorgungslage:


Die folgende lose Sammlung von Medienberichten gibt einen Einblick in die Um-, Zu- und Missstände, mit denen viele Kassenpatienten – aber auch Psychotherapeuten – schon seit Langem konfrontiert werden. Es mag zwar nur ein schwacher Trost sein, aber Sie können diesen Berichten auch entnehmen, dass es gewiss nicht an Ihnen liegt, wenn Sie große Schwierigkeiten bei der Therapieplatzsuche haben sollten. Die Ursache liegt hier ganz klar im Bereich bewusst getroffener gesundheitspolitischer Entscheidungen. In einigen der neueren Beiträge in der Liste unten finden Sie auch hilfreiche Hinweise, wie Sie bei der Therapieplatzsuche vorgehen können.

Patienten sind in einer Schleife gefangen: SPIEGEL-Artikel vom 11.02.2018
Das Warten hat kein Ende: SPIEGEL-Artikel vom 11.04.2018
Das lange Warten auf einen Therapeuten: Süddeutsche Zeitung vom 08.09.2018
Kostenerstattung ambulanter Psychotherapie in Privatpraxen: Deutsches Ärzteblatt PP 11/2018
Für psychisch Kranke fehlen Therapieplätze: Süddeutsche Zeitung vom 11.12.2018
Der mitunter steinige Weg zur Psychotherapie: ZEIT ONLINE vom 16.06.2020
"Aber ich brauche jetzt jemanden": kostenpflichtiger SPIEGEL-Artikel vom 07.07.2020
Ärger für angehende Psychotherapeuten: Deutschlandfunk Kultur vom 08.02.2021
Es fehlen weiter psychotherapeutische Behandlungsplätze: BPtK News vom 23.06.2021
Therapieplatz gesucht – Warten auf psychotherapeutische Hilfe: SWR2 vom 13.01.2022 (Radiosendung, 28 Minuten)
Das Problem mit den Psychotherapieplätzen: ZDF Magazin Royale vom 04.02.2022 (Video auf Youtube, 22 Minuten)
Viel Nachfrage, wenig Angebot: Artikel auf tagesschau.de vom 06.04.2022
Psychotherapie: Lange Wartezeiten bis zu einem Therapieplatz: Artikel auf wdr.de vom 20.07.2022
Auf dem Land wartet man bis zu einem Jahr: Artikel auf tagesschau.de vom 09.04.2023
Wartezeit kostet Therapieerfolg: Artikel auf spektrum.de vom 25.05.2023
Schneller zum Therapieplatz? So geht's!: BR PULS Reportage vom 26.07.2023 (Video in ARD Mediathek, 20 Minuten)
Das lange Warten auf eine Psychotherapie: Aktuelle Meldung des Sozialverbands VdK Deutschland vom 14.02.2024
Warten auf den Therapieplatz: Wie kann psychisch Kranken schneller geholfen werden? WDR Story vom 22.05.2024 (Video, 43 Minuten)
Das lange Warten auf den Psychotherapeuten: Artikel in der WAZ vom 18.08.2024


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